Kostenträger
Kostenträger in der Jugendhilfe ist das Jugendamt
Unterstützung
Finanzierender Kostenträger in der Jugendhilfe ist das Jugendamt
Im Kontext der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII ist das örtlich zuständige Jugendamt in der Regel der finanzierende Kostenträger. Es übernimmt die Kosten für anerkannte Jugendhilfeleistungen, sofern diese nach fachlicher Prüfung gewährt wurden.

Finanzierung
Was bedeutet “finanzierender Kostenträger”?
Der finanzierende Kostenträger ist die Stelle, die die Kosten für eine Hilfeleistung übernimmt und abrechnet. In der Jugendhilfe ist das in den meisten Fällen das öffentliche Jugendamt, also der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§§ 85 ff. SGB VIII).
Umfang
Kostenbeteiligung der Eltern:
Nach § 91 ff. SGB VIII kann das Jugendamt prüfen, ob und in welchem Umfang Eltern oder junge Volljährige selbst zu den Kosten beitragen müssen. Dies richtet sich nach Einkommen und Vermögen.